Lastenausgleich 2.0

Lastenausgleich 1.0 von 1952 für:

  • alle Kriegsgeschädigten
  • Spätheimkehrer
  • Vertriebene aus Gebieten östlich von Oder und Neiße
  • Vertriebene aus nichtdeutschen Gebieten
  • anerkannte DDR-Flüchtlinge

Lastenausgleich 2.0 geplant für:

  • Nichtdeutsche, Nichtvertriebene, Nichtnotleidende und Banken
Flüchtlinge aus den ehemaligen Ostgebieten Deutschlands
Flüchtlinge aus den ehemaligen Ostgebieten Deutschlands

Präambel des Lastenausgleichsgesetzes von 1952:

“In Anerkennung des Anspruchs der durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zur Eingliederung der Geschädigten notwendige Hilfe sowie unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet, und unter dem weiteren ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Gewährung und Annahme von Leistungen für Schäden im Sinne des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes weder die Vermögensrechte des Geschädigten berühren noch einen Verzicht auf die Wiederherstellung der unbeschränkten Vermögensrechte oder auf Ersatzleistung enthalten, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz beschlossen.”

Das Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahr 1952 sah vor, deutschen Kriegsgeschädigten Schadensersatz aus dem sogenannten “Ausgleichsfonds” zu gewähren. Bürger im Westen Deutschlands, denen nach dem Krieg Vermögen verblieb, wurden verpflichtet, Sonderabgaben in Höhe von 50% ihres berechneten Vermögenswertes in diesen Fonds einzuzahlen. Das Gesetz betraf insbesondere Immobilien, weil diese den wesentlichen Anteil des Volksvermögens darstellten – die Sonderabgabe konnte über einen Zeitraum von 30 Jahren beglichen werden. Samt der Verzinsung betrug die Zahlung in den Ausgleichsfonds etwa die doppelte Summe des ursprünglich berechneten Vermögenswertes. Mit anderen Worten: Wer diese Sonderabgabe zu leisten hatte, musste seine Immobilie – oder andere Werte – ein zweites Mal bezahlen.

Noch heute wird argumentiert, dass die Zahlungen über diesen langen Zeitraum durch Inflation geschmälert wurden. Das ist richtig, war aber für Menschen, deren Immobilie zwangsversteigert wurde, weil sie die Sonderabgabe nicht leisten konnten, ein schwacher Trost. Wurde ihr Anwesen nicht im Bombenhagel zerstört oder in den Ostgebieten beziehungsweise in der DDR enteignet, verloren sie es Jahre nach dem Krieg aufgrund des Lastenausgleichsgesetzes.

Flüchtlingsrouten
Flüchtlingsrouten

Was nach Jahrzehnten in Vergessenheit geriet, könnte sich mit dem Lastenausgleich 2.0 umso folgenschwerer wiederholen. Nahezu alle Haushalte sind heute dermaßen verschuldet und mit der Bedienung ihrer Zinsen befasst, dass die absolute Mehrheit der Bevölkerung nicht über Reserven verfügt, eine Sonderabgabe leisten zu können. Daher stellt sich die Frage, was mit Millionen Immobilien passiert, wenn deren Bewohner – Eigentümer sind ja in der Regel die Banken – eine Zwangsabgabe nicht bezahlen können. Ferner stellt sich die Frage, warum das allgemeine Interesse an diesem Thema so gering ist, liegen die Pläne für den Lastenausgleich 2.0 doch mit großer Wahrscheinlichkeit schon in der Schublade. Wen sollte diese Ignoranz aber erstaunen, wenn sich heute kaum noch jemand daran erinnert, was 2013 in Zypern passierte? Zwar gab es in den 50ern noch kein Internet, aber die Leute hatten offensichtlich mehr Interesse am Zeitgeschehen. Bereits Jahre vor der Einführung des Gesetzes wurde öffentlich über den Lastenausgleich diskutiert und die breite Masse derer, denen Vermögen im Westen des Landes geblieben war, hatte Verständnis dafür, diese Zwangsabgabe entrichten zu müssen. Schließlich empfanden sie eine Kollektivschuld wegen des Krieges und sie fühlten sich gegenüber ihren Landsleuten im Osten verpflichtet.

Transport in Afrika
Transport in Afrika

Ob die Bevölkerung in dieser modernen Zeit bereit ist, einen Lastenausgleich 2.0 zu akzeptieren, wird sich zeigen, denn eine zukünftige Zwangsabgabe wird nicht eingeführt, um deutschen Kriegsgeschädigten zu helfen. Das Geld wird gebraucht, um weiterhin die dritte Welt nach Europa zu importieren und nichtdeutschen, nichtvertriebenen und nichtnotleidenden “Facharbeitern”, “Kulturbereicherern” und “Goldstücken” ein angenehmes Leben zu bereiten, ohne dass diese Leute bereit sind, sich zu integrieren oder zu arbeiten. Schließlich wird der Lastenausgleich 2.0 eingeführt, weil Banken während der letzten Jahrzehnte zu Kasinos mutierten, um nie zuvor gekannte Verluste anzuhäufen und er wird eingeführt, um die Schulden unserer Eltern und Großeltern zu begleichen.

Andererseits sollte es für eine wie auch immer aufgestellte zukünftige Regierung kein Problem sein, ein neues Lastenausgleichsgesetz – oder wie immer es auch heißen möge – zu beschließen, denn schließlich wählt das Volk weiterhin zu 85% Blockparteien. Um bei der Einführung eines solchen Gesetzes der Kapitalflucht vorzubeugen, werden seit Jahren immer restriktivere Maßnahmen ergriffen. Überweisungen ins Ausland dürften in absehbarer Zukunft wesentlich komplizierter sein.

Kannst Du noch auswandern, wenn deine Immobilie zwangsbelastet ist?